
Stille Geburt: Wie verarbeitet man Fehl- und Totgeburten?
Seit Juni 2025 haben Frauen, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden, auch Anspruch auf Mutterschutz. Eine freiwillige Option, bei der Betroffene selbst entscheiden können, ob sie diese in Anspruch nehmen möchten. Denn die Trauer und Verarbeitung einer Fehl- oder Totgeburt sind individuell und wie am besten damit umgegangen wird, sollten und müssen Frauen selbst entscheiden. Welche Maßnahmen in einem solchen Trauerprozess helfen können und wie man das Geschehene auch gemeinsam als Paar verarbeiten kann, darüber sprechen Moderator Martin Eulitz und sein heutiger Interviewgast, Psychotherapeutin Dr. Kathryn Eichhorn in der aktuellen Folge der Gesundheitsarena.